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   LAG Hessen, 28.11.2001 - 15 Sa 361/01   

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https://dejure.org/2001,6278
LAG Hessen, 28.11.2001 - 15 Sa 361/01 (https://dejure.org/2001,6278)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.11.2001 - 15 Sa 361/01 (https://dejure.org/2001,6278)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. November 2001 - 15 Sa 361/01 (https://dejure.org/2001,6278)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwertbeschwerde; Klage auf Arbeitszeitreduzierung; Streitwert eines Prozessvergleichs; Vergleichswert bei nichtstreitbefangenem Vergleichsmehrwert; Verurteilung zur Abgabe einer vertragsändernden Willenserklärung; Wert einer Reduzierungsklage

  • Judicialis

    TzBfG § 8 Abs. 1; ; ArbGG § ... 12 Abs. 7 Satz 1; ; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 2; ; BRAGO § 8 Abs. 1 Satz 1; ; BRAGO § 10 Abs. 3 Satz 1; ; BRAGO § 10 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 1 Abs. 4; ; GKG § 12 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wertbeschwerde; Klage auf Arbeitszeitreduzierung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    TzBfG § 8 Abs. 1; ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1 u. 2
    Streitwert des Teilzeitbeschäftigungsanspruchs: Anlehnung an Änderungsschutzklage

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 404
  • DB 2002, 852
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Hessen, 18.02.1999 - 6 Ta 352/98

    Streitwert: Änderungskündigung - 36fache Monatsdifferenz

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2001 - 15 Sa 361/01
    Der Wert für eine Klage auf Reduzierung der regelmäßigen (wöchentlichen) Arbeitszeit gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG, wie sie hier vorliegt, bemisst sich nach dem wirtschaftlichen Interesse der klagenden Partei an der Arbeitszeitreduzierung (§ 8 Abs. 1 Satz 1 BRAGO; §§ 1 Abs. 4, 12 Abs. 1 Satz 1 GKG; § 3 ZPO; vgl. die Kammer im Beschluss vom 18. Februar 1999 - 15/6 Ta 352/98 - DB 1999, 1276).

    Wie bei einer unter Vorbehalt akzeptierten arbeitgeberseitigen Änderungskündigung, die mit Änderungen in der Vergütung verbunden ist, ist es indes sachgerecht, die Vorschrift des § 12 Abs. 7 Satz 2, 1. Halbsatz, 2. Alt. ArbGG entsprechend heranzuziehen, allerdings mit der unter Wertungsgesichtspunkten gebotenen entsprechenden Anwendung von § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG, d.h. der Begrenzung auf den Betrag eines Vierteljahresbezuges (zur Änderungskündigung die Kammer im Beschluss vom 18. Februar 199 - 15/6 Ta 352/98 - DB 1999, 1276 mit weit.

  • ArbG Bonn, 20.06.2001 - 2 Ca 1414/01

    Verringerung und Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit nach § 8 TzBfG -

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2001 - 15 Sa 361/01
    Da der Streit um geänderte Arbeitsbedingungen nicht höher bewertet werden darf als die Bestandsstreitigkeit im Sinne des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG, ist es hier wie bei der Änderungskündigung freilich geboten, den Wert für die Reduzierungsklage auf höchstens den Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts zu begrenzen (ebenso ArbG Bonn Urteil vom 20. Juni 2001 - 2 Ca 1414/01 - NZA 2001, 973; a.A. ArbG Stuttgart Urteil vom 05. Juli 2001 - 21 Ca 2762/01 - NZA 2001, 968: 60 % eines Vierteljahresverdienstes).
  • LAG Hessen, 21.01.1999 - 6 Ta 630/98

    Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - allgemeiner

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2001 - 15 Sa 361/01
    In der Sache hat die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts, der zutreffend im Verfahren gemäß § 10 BRAGO ergangen ist (die Kammer im Beschluss vom 21. Januar 1999 - 15/6 Ta 630/98 - LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 116 = NZA-RR 1999, 156), jedoch keinen Erfolg.
  • ArbG Stuttgart, 05.07.2001 - 21 Ca 2762/01

    Teilzeitbegehren - Entgegenstehende betriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2001 - 15 Sa 361/01
    Da der Streit um geänderte Arbeitsbedingungen nicht höher bewertet werden darf als die Bestandsstreitigkeit im Sinne des § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG, ist es hier wie bei der Änderungskündigung freilich geboten, den Wert für die Reduzierungsklage auf höchstens den Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts zu begrenzen (ebenso ArbG Bonn Urteil vom 20. Juni 2001 - 2 Ca 1414/01 - NZA 2001, 973; a.A. ArbG Stuttgart Urteil vom 05. Juli 2001 - 21 Ca 2762/01 - NZA 2001, 968: 60 % eines Vierteljahresverdienstes).
  • LAG Hessen, 28.11.2001 - 15 Ta 361/01

    Wertfestsetzungsbeschwerde in arbeitsgerichtlichem Verfahren; Wirtschaftliches

    Auszug aus LAG Hessen, 28.11.2001 - 15 Sa 361/01
    Az.: 15 Ta 361/01 .
  • LAG Nürnberg, 12.09.2003 - 9 Ta 127/03

    Streitwert einer beantragten einstweiligen Verfügung zur Reduzierung der

    Hierbei ist zunächst im Rahmen des § 12 Abs. 7 Satz 2 ArbGG von der 36-fachen Vergütungsdifferenz der streitigen Arbeitszeitreduzierung auszugehen, der sich hieraus ergebende Betrag ist jedoch auf den Vierteljahresverdienst nach § 12 Abs. 7 Satz 1 ArbGG zu begrenzen (vgl. LAG Hamburg vom 08.11.2001 - 6 Ta 24/01 - LAGE Nr. 4 zu § 8 TzBfG; LAG Berlin vom 04.09.2001 - 17 Ta 6121/01 - LAGE Nr. 13 zu § 3 ZPO; Hessisches LAG vom 28.11.2001 - 15 Sa 361/01 - LAGE Nr. 15 zu § 3 ZPO; LAG Niedersachsen vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01 - NZA-RR 2002, 550; vgl. hierzu Annuß/Thüsing, Teilzeit- und Befristungsgesetz, § 8 Rz. 231, m.w.N.).
  • LAG München, 21.02.2003 - 8 Ta 61/02

    Gegenstandswert/Streitwert, Teilzeit, Arbeitszeitverringerung

    Ohne Anspruch auf Vollständigkeit wird auf die Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte Baden-Württemberg (Beschluss vom 15. Februar 2002 - 3 Ta 5/02 - NZA RR 2002, 325), Berlin (Beschluss vom 4. September 2001 - 17 Ta 6121/01 - LAGE § 3 ZPO Nr. 13), Düsseldorf (Beschluss vom 12. November 2001 - 7 Ta 375/01 - NZA RR 2002, 103), Frankfurt (Beschluss vom 28. November 2001 - 15 Ta 361/01 - NZA 2002, 404), Hamburg (Beschluss vom 8. November 2001 - 6 Ta 24/01 - LAGE TzBfG § 8 Nr. 4), Hessisches Landesarbeitsgericht (Beschluss vom 28. November 2001 - 15 Sa 361/01 - LAGE § 3 ZPO Nr. 15), Köln (Beschluss vom 5. März 2002 - 10 Ta 50/02 - DB 2002, 1280), Niedersachsen (Beschluss vom 14. Dezember 2001 - 17 Ta 396/01 - NZA RR 2002, 550), Schleswig-Holstein (Beschluss vom 13. November 2001 - 3 Ta 161/01 - LAG Report 2002, 59) sowie außer den bereits genannten Beiträgen auch noch auf Ennemann (NZA 2001, 1190), Rolfs (RdA 2001, 129) und Hanau (NZA 2001, 1168) verwiesen.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 01.03.2004 - 8 Ta 19/04

    Gegenstandswert bei Teilzeitverlangen während der Elternzeit

    Dies ergibt einen Betrag in Höhe von 15.960,00 EUR (3 x 5.320,00 EUR)(im Grundsatz ebenso zum Teilzeitanspruch aus § 8 TzBfG Ennemann NZA 2001, 1190 f.; Wenzel in Bader/Brahms/Dörner/Wenzel, KSchG, § 12 Rdz. 189 a mit weiteren Nachweisen; LAG Hessen Beschluss vom 28.11.2001 - 15 Sa 361/01, NZA 2002, 404 f.; LAG Berlin Beschluss vom 04.09.2001 - 17 Ta 6121/01, NZA 2002, 350; LAG Niedersachsen Beschluss vom 14.12.2001 - 17 Ta 396/01, NZA 2002, 1303; a. A. Kliemt, NZA 2001, 63, 68; Straub, NZA 2001, 919, 925).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.03.2002 - 2 Ca 5484/01

    Schwerbehindertenrechtlicher Teilheitanspruch eines Arbeitnehmers; Notwendigkeit

    Nach der bisher wohl überwiegenden Auffassung ist die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum Streitwert einer Änderungskündigung gemäß § 12 Abs. 7 ArbGG (vgl. BAG 22.1.1997 - 5 AZR 658/95 - AP 6 § 620 BGB Teilkündigung, zu C) für die Bewertung des Teilzeitanspruches gemäß § 8 TzBfG mangels einer gesetzlichen Spezialregelung entsprechend heranzuziehen (vgl. etwa Hess. LAG 28.11.2001 - 15 Sa 361/01 - NZA 2002/404, m.w.N.), da es sich dabei um die sachnächste Regelung handelt Diese Überlegung gilt für den schwerbehindertenrechtlichen Teilzeitanspruch entsprechend.
  • ArbG Darmstadt, 31.07.2007 - 3 Ca 67/07

    Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitarbeitsvertrages

    Beim Antrag gem. § 8 TzBfG ist der 36-fache Unterschiedsbetrag begrenzt auf 3 Bruttomonatsgehälter maßgeblich (vgl. Hessisches LAG, Beschluss vom 28. November 2001 - Az. 15 Ta 361/01 - NZA 2002, 404).
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